Guter Wein verdient die richtigen Bedingungen – die Klarstein Shiraz 20 Uno hält 20 Flaschen bei exakt der Temperatur, bei der sie am besten schmecken. Mit einem Fassungsvermögen von 53 Litern und einem Geräuschpegel von nur 39 dB arbeitet sie so leise, dass sie im Wohnzimmer genauso gut aufgehoben ist wie im Keller oder hinter der Hausbar.
Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine und Aromastoffe angreifen würde. Die präzise Temperaturregelung zwischen 5 und 18 °C lässt sich per beleuchtetem Touch-Display intuitiv einstellen – in °C oder °F. Das weiße LED-Innenlicht setzt deine Sammlung angenehm in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Vibrationsgedämpfte Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung, und ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebung auf.
Die 5 ausziehbaren Buchenholzregale sorgen für stabiles, horizontales Lagern – wichtig, damit Korken feucht bleiben und die Flasche dauerhaft dicht hält. Das unterste Fach ist für Champagner- und Sektflaschen ausgelegt. Ein Türschloss schützt die Sammlung zuverlässig. Höhenverstellbare Füße gleichen unebene Böden aus.
Ob Rotwein, Weißwein oder Schaumwein – die Shiraz 20 Uno hält jede Flasche in der idealen Serviertemperatur. Praktisch für Weinabende, Verkostungen und alle, die ihre offenen Flaschen immer griffbereit haben wollen. Ebenso beliebt in der Gastronomie wie im Homeoffice-Bar-Setup.
Warum die Klarstein Shiraz 20 Uno? Kompressorkühlung für exakte Temperaturkonstanz, UV-Schutzglas, leiser Betrieb bei 39 dB, elegantes Glasdesign mit Edelstahlrahmen – und Platz für 20 Flaschen. Ein Weinkühlschrank, der im Alltag einfach funktioniert und dabei gut aussieht.
Hol dir die Klarstein Shiraz 20 Uno und gib deinen Weinen den Platz, den sie verdienen.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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