Guter Wein verdient die richtigen Bedingungen – nicht irgendwo im Kühlschrank zwischen Joghurt und Aufschnitt. Die Klarstein Shiraz 16 Quartz ist ein freistehender Weinkühlschrank für bis zu 16 Flaschen bei 42 Litern Fassungsvermögen – konzipiert für alle, die ihre Flaschen nicht nur lagern, sondern wirklich pflegen wollen.
Mit nur 41 dB im Betrieb bleibt das Gerät im Wohnzimmer so leise wie ein ruhiges Gespräch. Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine und Farbstoffe im Wein angreifen würde. Innen sorgt ein LED-Licht für eine ansprechende Präsentation deiner Sammlung, ohne Wärme abzugeben. Die Temperatur lässt sich per Touchpanel mit LED-Display präzise zwischen 5 und 18 °C regeln – ob weißer Burgunder, Rotwein oder Sekt, jede Rebsorte bekommt ihr ideales Klima.
Vibrationsgedämpfte Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung. Die ausziehbaren Metalleinschübe halten Flaschen horizontal – entscheidend dafür, dass Korken feucht bleiben und keine Luft an den Wein gelangt. Ein eingebauter Kohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebungsluft auf. Der Türverschluss schützt die Sammlung zusätzlich vor unbeabsichtigtem Öffnen.
Die Shiraz 16 Quartz eignet sich für das Wohnzimmer ebenso wie für die Küche, den Hausbar-Bereich oder den Keller. Wer regelmäßig Gäste bewirtet oder eine wachsende Weinsammlung aufbaut, bekommt hier einen zuverlässigen Begleiter – kompressorbasiert, präzise und mit dem Design, das sich sehen lassen kann.
Gönn deinem Wein, was er verdient: Hol dir die Klarstein Shiraz 16 Quartz und lagere jede Flasche genau so, wie sie es braucht.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.