Wein schmeckt am besten bei der richtigen Temperatur – und die Klarstein Shiraz 15 Slim Uno sorgt dafür, dass du das immer weißt. Der freistehende Weinkühlschrank fasst 15 Flaschen bei 74 Litern Nutzvolumen und läuft mit maximal 45 dB so leise, dass er auch im Wohnzimmer kaum auffällt. Schlankes Design, elegante Glastür und hochwertige Verarbeitung machen ihn zum stilvollen Einrichtungsdetail – nicht zum Fremdkörper.
Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliche UV-Strahlung fern, die Aromen und Farbe des Weins angreifen kann. Im Inneren beleuchtet weißes LED-Licht deine Sammlung dezent und wirkungsvoll. Die Temperatur lässt sich per Touch-Panel mit LED-Display intuitiv zwischen 5 und 18 °C einstellen – präzise genug für Rotwein, Weißwein und Schaumwein gleichermaßen. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt Sedimente in gereiften Weinen vor Aufwirbelung, und der Aktivkohlefilter neutralisiert störende Fremdgerüche aus der Umgebung.
Die doppelt isolierte Tür aus Glas und Edelstahl blockt UV-Strahlung, die Tannine und Farbstoffe abbauen würde. Die ausziehbaren Buchenholz-Einschübe halten jede Flasche horizontal – die einzig richtige Position für Korken, die dauerhaft dicht bleiben sollen. Das unterste Fach ist speziell für Champagner und Sektflaschen geeignet.
Ob für den Alltag mit einem guten Glas nach der Arbeit, für Weinabende mit Freunden oder als kompakter Weinkeller in der Küche: Die Shiraz 15 Slim Uno hält jede Flasche servierbereit. In Restaurants, Hotels und Heimbar-Setups hat sie sich längst bewährt.
Kurz zusammengefasst: Die Klarstein Shiraz 15 Slim Uno kühlt 15 Flaschen leise auf bis zu 45 dB, schützt deinen Wein per UV-Glas vor Lichtschäden und präsentiert ihn im LED-Licht von seiner besten Seite. Kompressorkühlsystem, Touch-Bedienung und Vibrationsschutz – alles drin, was Wein für die optimale Lagerung braucht.
Gönn deinem Wein die Bedingungen, die er verdient – hol dir die Klarstein Shiraz 15 Slim Uno und erlebe den Unterschied im Glas.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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