Guter Wein verdient die richtigen Lagerbedingungen – die Klarstein Shiraz 12 Slim Uno sorgt dafür, dass jede Flasche genau da ankommt, wo sie hingehört: bei der perfekten Trinktemperatur. Der freistehende Weinkühlschrank fasst 12 Flaschen bei einem Nutzvolumen von 32 Litern und arbeitet mit gerade einmal 45 dB – leiser als ein ruhiges Gespräch und damit problemlos im Wohnzimmer aufstellbar.
UV-Schutzglas hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe im Wein angreifen würde. Das weiße LED-Innenlicht setzt die Sammlung in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Per Touch-Panel mit LED-Display lässt sich die Temperatur stufenlos auf den Grad genau einstellen – von 5 bis 18 °C, passend für Rotwein, Weißwein und Schaumwein gleichermaßen. Die vibrationsentkoppelte Lagerung schützt den Sedimentaufbau gereifter Weine, damit nichts aufgewirbelt wird.
Die doppelt isolierten Türen aus Glas und Edelstahl halten UV-Strahlung, Temperaturschwankungen und Fremdgerüche zuverlässig ab – ein eingebauter Aktivkohlefilter übernimmt das Restliche. Die ausziehbaren Buchenholz-Einschübe halten Flaschen stabil in horizontaler Lage, damit Korken nicht austrocknen. Das untere Fach ist speziell für Champagner-Flaschen ausgelegt.
Ob beim Abendessen mit Gästen, bei einer Weinprobe oder einfach für den täglichen Genuss: Die Shiraz 12 Slim Uno hält deine Sammlung stets griffbereit – auf Temperatur, geschützt und gut präsentiert. Zu Hause, in der Gastronomie oder im Hotelbereich gleichermaßen einsetzbar.
Die Klarstein Shiraz 12 Slim Uno auf einen Blick: Platz für 12 Flaschen, präzise Kühlung zwischen 5 und 18 °C, UV-Schutzglas, vibrationsentkoppelte Lagerung und ein geräuschloser Betrieb bei 45 dB – alles, was eine Weinsammlung wirklich braucht.
Gönn deinem Wein die Lagerung, die er verdient – hol dir die Klarstein Shiraz 12 Slim Uno und erlebe den Unterschied ab der ersten Flasche.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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