Seitenteil aus Acryl
Der VG7-W ist ein kompakter ATX Midi Tower für preisbewusste Gamer. Er verbindet durch sein großes Acryl-Seitenfenster und seine ausdrucksstarke Front eine verspielt-moderne Optik mit einem ausgezeichneten Airflow. Für diesen sorgt neben den drei vorinstallierten 120-mm-LED-Lüftern vor allem die Frontblende, die dank eines durchlässigen Mesh-Gitters eine hervorragende Luftaufnahme gewährleistet. Vielfarbige Highlights. Im VG7-W RGB sind bereits zwei adressierbare LED-Lüfter in der Front und einer in der Rückseite vorinstalliert. Diese können bequem über Mainboards mit Anschluss für adressierbare LEDs (Pinbelegung 5V-D-coded-G oder 5V-D-G) in 16,8 Millionen Farben beleuchtet werden oder in 14 Beleuchtungseffekten über den Reset-Taster, wenn der entsprechende Anschluss nicht vorhanden ist. Leistungsstark und verspielt. Dank des luftdurchlässigen Mesh-Gitters in der Frontblende des VG7-W wird eine erhöhte Luftaufnahme und somit ein ausgezeichneter Airflow erreicht. Die vielen verspielten Design-Elemente, insbesondere die wie Augen angeordneten LEDs im oberen Bereich der Frontblende, sorgen zudem für einen ausdrucksstarken Charakter, den besonders Gamer zu schätzen wissen. Die Hardware im Blick. Das VG7-W ist an einer Seite mit einem großen Acryl-Fenster ausgestattet, durch das man seine verbaute Hardware zeigen kann. Es eignet sich aber nicht nur zum Präsentieren dieser, sondern ebenso für zeigefreudige Innenraum-Modifikationen und beleuchtete Komponenten. Kompaktes Gehäusedesign. Das VG7-W ist so kompakt wie möglich gehalten, ohne Abstriche bei der Hardware-Kompatibilität zu machen. Obwohl es unter jeden Schreibtisch passt, fasst es auch große Grafikkarten bis 37,5 cm und bis zu vier SSDs und drei HDDs sowie ein optisches Laufwerk. Auf Unnötiges haben wir bewusst verzichtet. Kein bisschen angestaubt. Damit die verbaute Hardware optimal geschützt ist, besitzt der VG7-W an allen Luftaufnahmebereichen einen herausnehmbaren und deshalb einfach zu reinigenden Staubfilter.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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