Das RGB Slider ist ein kompaktes Midi-ATX-Gehäuse mit schlichter Optik, das sich auf das Nötigste fokussiert, aber dennoch einige Vorzüge zu bieten hat, die es von anderen Gehäusen seiner Klasse abhebt. So präsentiert es sich dank der schwarzen Lackierung und seiner schlichten Form angenehm dezent und unauffällig, doch das Gehäuse verfügt über Highlights wie ein Seitenfenster aus gehärtetem Glas, eine I/O-Blende mit zwei USB-3.2-Anschlüssen oder den in der Front integrierten RGB-LED-Streifen, der über die manuelle Farbsteuerung in 14 verschiedenen Beleuchtungsmodi leuchten kann. Auch was die Einbaumöglichkeiten im Inneren betrifft, bietet das RGB Slider mehr, als es auf den ersten Blick vermuten lässt. Die mattschwarze Front des Gehäuses ziert ein leicht geschwungener RGB-LED Streifen, der dem RGB Slider seinen Namen verleiht und die minimalistische Optik um fließend leuchtende Farben ergänzt. Über die integrierte Steuerung kann der Streifen in 14 voreingestellten Modi beleuchtet werden. Dabei ist er aber auch über kompatible Mainboards mit Asus Aura Sync, MSI Mystic Light Sync, Gigabyte Fusion sowie ASRock Polychrome SYNC steuerbar. Durch den eingebauten RGB-Controller ist es möglich, auch weitere RGB-Elemente mit 5V-D-Coded-G- oder 5V-D-G-Pinbelegung im Gehäuse zu nutzen. Über die linke Seite ist voller Einblick auf die verbaute Hardware möglich. Dafür sorgt das Seitenteil des Gehäuses, das vollständig aus gehärtetem Glas besteht. Damit nichts den Anblick trübt und die eingebauten Komponenten voll zur Geltung kommen, sind auf dem Seitenteil keine sichtbaren Schrauben angebracht. Die Befestigung befindet sich am hinteren Ende des Gehäuses und somit außerhalb des Sichtfelds. Das RGB Slider ist darauf ausgelegt, genug Optionen zu bieten, um einen optimalen Airflow möglich zu machen. Vorinstalliert ist hierfür bereits ein 120-Millimeter-Lüftermim hinteren Teil des Gehäuses, der bereits so einiges an warmer Luft nach außen befördert. Bei Bedarf lassen sich aber noch e
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
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