Seitenteil aus gehärtetem Glas
Mit dem ELITE SHARK CA700 stellt Sharkoon ein imposantes Premiumgehäuse der Extraklasse vor. Seine eindrucksvolle Form und hochwertige Verarbeitung harmonieren dabei mit den zahlreichen Features und den kolossalen Abmessungen, die das CA700 ausmachen. Bis zu acht RGB-Lüfter und eine Wasserkühlung mit zwei 360-mm-Radiatoren finden innerhalb des Gehäuses Platz, die Grafikkarte lässt sich zudem vertikal positionieren. Über das Fußende lässt sich das Gehäuse auch in vier Positionen arretieren. In elegantem Design wurde das ELITE SHARK CA700 dergestalt geschnitten, dass sich an allen Seiten Möglichkeiten bieten, einen idealen Airflow herzustellen. Selbst bei größtmöglicher Auslastung ist dabei stets eine ideale Kühlleistung gegeben. Bis zu acht Einbaumöglichkeiten für 120-Millimeter-RGB-LED-Lüftern, von denen fünf bereits im Vorneherein dem Nutzer zur Verfügung stehen, kühlen dabei die verbauten Komponenten effektiv herunter. Doch auch mit Wasser lässt sich das Interieur des ELITE SHARK CA700 kühlen: Das besondere an ihm ist dabei jedoch die Möglichkeit, gleich zwei 360-mm-Radiatoren auf einmal einbauen zu können, jeweils an Gehäuseoberseite und neben dem Mainboard. Die Pumpe lässt sich am vorderen Ende des Gehäuses sowohl stehend als auch direkt am Mainboardtray montieren. Die schiere Größe des Gehäuses lässt nicht zuletzt auch eine entsprechend offene Zurschaustellung der beleuchteten Komponenten zu. Sowohl diese, als auch eine großzügige Wasserkühlung kommen dabei außerordentlich zur Geltung, wahlweise lässt sich auch die Grafikkarte vertikal einbauen, um auch sie in ihrer ganzen Pracht durch das Seitenteil aus gehärtetem Glas erstrahlen zu lassen. Das ELITE SHARK CA700 beeindruckt auch in seiner außergewöhnlichen Form und seinem verstellbaren Fuß. Es ist dadurch nicht nur ein Hingucker für sich genommen, sondern bietet auch noch die Möglichkeit der Arretierung in vier Positionen. Das Seitenteil auf der rechten Seite verdeckt die Kabel, welche mit Expertise geschickt
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
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