Die Filterkaffeemaschine KS9572 von Severin bietet eine Kombination aus elegantem Design und praktischen Funktionen für einen perfekten Kaffeegenuss. Hochwertiges Design mit Edelstahl-Applikationen-Schnelles und leises Brühen mit bis zu 1.000 Watt Glaskanne mit Frischwasserskala und ergonomischem Griff-Schwenkfilter mit herausnehmbarem Filtereinsatz (1 x 4)Tropfverschluss für sichere Kannenentnahme während des Brühvorgangs. Beidseitige, gut sichtbare Wasserstandsanzeige einfache Bedienung und automatische Abschaltung Die Severin Filterkaffeemaschine KS9572 überzeugt durch ihr hochwertiges Design mit stilvollen Edelstahl-Applikationen und bietet zugleich eine schnelle und leise Zubereitung von Kaffee dank ihres leistungsstarken Heizelements mit bis zu 1.000 Watt. Die Glaskanne, ausgestattet mit einer gut sichtbaren Frischwasserskala und einem ergonomischen Griff, erleichtert das Abmessen und Ausgießen. Der Schwenkfilter mit herausnehmbarem Filtereinsatz (Größe 1 x 4) sorgt für eine einfache Reinigung und Handhabung. Dank des Tropfverschlusses kann die Kanne auch während des Brühvorgangs sicher entnommen werden, ohne dass Kaffee nachläuft. Die beidseitige Wasserstandsanzeige bietet eine klare Übersicht, während die automatische Abschaltung für zusätzliche Sicherheit und Energieeffizienz sorgt. Die Maschine ist besonders benutzerfreundlich und ermöglicht einen unkomplizierten Kaffeegenuss.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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