Wer automatische Uhren sammelt, weiß: Eine Uhr, die tagelang im Schrank liegt, verliert ihre Ganggenauigkeit – und im schlimmsten Fall leidet das Uhrwerk. Der Klarstein SecureTouch 3+4 sorgt dafür, dass deine Uhren immer aufgezogen, korrekt eingestellt und sicher verwahrt bleiben – ob im Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder als Teil einer gepflegten Uhrensammlung.
Das Gehäuse aus MDF mit Klavierlack-Oberfläche und veganer Lederauskleidung setzt die Uhren in Szene, ohne Kompromisse beim Schutz einzugehen. Die Glasabdeckung aus gehärtetem Glas hält Staub fern, der rutschfeste Innenpolster schützt das Uhrenglas vor Kratzern. Das rückseitige Panel aus Edelstahl und das patentierte Design machen den SecureTouch 3+4 zum Ausstellungsstück, das seinem Platz gerecht wird.
Der japanische Mabuchi-Motor arbeitet mit nur 10 dB – praktisch lautlos, auch nachts auf dem Nachttisch. Mit 41 einstellbaren TPD-Stufen (300–2.300 Umdrehungen pro Tag) und drei Rotationsrichtungen (CW / CCW / bidirektional) deckt der SecureTouch 3+4 nahezu jede automatische Uhr auf dem Markt ab. Programmiert wird bequem über das LCD-Display oder per Fernbedienung.
Fingerabdruckschloss, Türkontaktschalter und weißes LED-Innenlicht runden das Ausstattungspaket ab. Kapazität: 3 Automatikuhren gleichzeitig aufziehen, plus 4 weitere mechanische Uhren sicher aufbewahren – insgesamt 7 Uhren in einem Gerät.
Hol dir den Klarstein SecureTouch 3+4 und gönn deiner Sammlung die Pflege, die sie verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Armbanduhren
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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