Heiße Sommertage, Kindergeburtstage, Grillabende mit Freunden – der richtige Moment für selbstgemachtes Eis kommt öfter, als man denkt. Die Eismaschine Klarstein Schneeflöckchen macht daraus keine große Sache: 90 W Leistung, eine thermoelektrische Kühlung und ein 0,3-Liter-Behälter reichen für frisches Eis ohne Vorkühlen und ohne Wartezeit.
Der entscheidende Unterschied zu einfachen Gefrierbecher-Eismaschinen: die thermoelektrische Kühlung. Kein stundenlanger Aufenthalt im Tiefkühlschrank vorher – einfach einschalten, Zutaten rein und nach 30–40 Minuten steht die erste Kugel. Das LCD-Display zeigt die verbleibende Zubereitungszeit an, sodass du immer weißt, wann das Eis fertig ist. Über einen einzigen Knopf lässt sich die Konsistenz stufenlos einstellen: von cremigem Soft-Eis bis zu festem Eiskuchen. Behälter und Rührpaddles sind aus lebensmittelechtem Edelstahl – spülmaschinenfest oder schnell unter Wasser abzuspülen.
Das Gehäuse aus gebürstetem Edelstahl sieht nicht nur gut aus, sondern lässt sich auch mühelos reinigen. Der abnehmbare Behälter und der Rührmechanismus sind im Handumdrehen herausgenommen und gesäubert. Dazu liegt alles Notwendige im Lieferumfang: Portionierlöffel und Messlöffel inklusive.
Selbstgemachtes Eis bedeutet: keine künstlichen Aromen, keine Konservierungsstoffe, kein versteckter Zucker – nur das, was du selbst hineingibst. Ob klassisches Vanilleeis, fruchtiges Sorbet, Frozen Yogurt oder vegane Varianten – die Klarstein Schneeflöckchen bereitet alles zu. Ein durchdachtes Geschenk für Familien, Eisbegeisterte und alle, die wissen wollen, was in ihrem Eis steckt.
Hol dir die Klarstein Schneeflöckchen und genieß echtes Haushaltseis – wann immer der Hunger danach kommt.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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