Schluss mit kalten Wänden und trockener Heizungsluft – das Klarstein Santorini Infrarotheizpanel mit 500 W wärmt Wohnzimmer, Büro oder Schlafzimmer genau so, wie Sonnenstrahlen wärmen: direkt, geräuschlos und ohne die Raumluft auszutrocknen.
Infrarotstrahlung trifft Oberflächen und Menschen – nicht die Luft. Das Ergebnis: angenehme Strahlungswärme, die innerhalb von 2–3 Minuten spürbar ist, ganz ohne Vorheizphase. Mit Energieeffizienzklasse A verbraucht das Santorini bis zu 50 % weniger Strom als konventionelle Elektroheizungen – ein messbarer Unterschied auf der Jahresstromrechnung.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Lackoberfläche ist mechanisch belastbar und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Die Montage an Wand oder Decke erfolgt mit Standarddübeln – kein Spezialwerkzeug notwendig.
Weil das Santorini keinen Luftstrom erzeugt, wirbelt es keinen Staub auf. Damit ist es besonders gut geeignet für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Arbeitszimmer, wo herkömmliche Konvektoren störend wirken. Die klare, flache Optik – in Weiß, Schwarz oder Edelstahl erhältlich – fügt sich nahtlos in moderne Einrichtungen ein.
Ob als Ergänzung zur bestehenden Heizung, für den Neubezug einer Wohnung oder als gezielte Nachrüstung: Das Klarstein Santorini ist eine stille, stromsparende Alternative, die ganzjährig zuverlässig heizt. Hol dir das Santorini und erlebe, wie angenehm effizientes Heizen sein kann.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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