Kochinseln und offene Küchen haben ein Problem: Eine Haube über dem Kochfeld zerschneidet den Raum – und eine Deckenhaube lässt sich oft gar nicht einbauen. Der Klarstein Royal Flush Eco 60 BK löst das elegant: Als versenkbarer Downdraft-Dunstabzug verschwindet er vollständig in der Arbeitsplatte, wenn er nicht gebraucht wird. Wird gekocht, fährt er lautlos aus – und zieht Dämpfe und Gerüche mit bis zu 604 m³/h direkt an der Quelle ab.
Die Abzugsleistung von 604 m³/h bei maximal 72 dB sorgt dafür, dass das Gerät auch auf höchster Stufe nicht zum Störfaktor wird. Wer keinen Außenluftanschluss hat, kann den Royal Flush Eco 60 BK auf Umluftbetrieb umrüsten – mit im Lieferumfang enthaltenen Aktivkohlefiltern. Das integrierte LED-Licht beleuchtet dabei die Kochfläche gleichmäßig und verbessert die Sicht beim Kochen.
Der Ein- und Ausfahrmechanismus arbeitet mit einem leisen Motor – keine Ruckler, kein Knarzen. Das Edelstahlpanel lässt sich mit einem feuchten Tuch abwischen und hält dem täglichen Kücheneinsatz problemlos stand.
Der Royal Flush Eco 60 BK ist die Lösung für alle, denen bei der Küchenplanung das Gesamtbild wichtig ist: saubere Linien, keine sichtbare Lüftungstechnik, kein Kompromiss bei der Absaugleistung. Besonders gefragt bei Kochinseln, Induktionskochfeldern und modernen Open-Space-Küchen.
Hol dir den Klarstein Royal Flush Eco 60 BK – und entscheide dich für einen Dunstabzug, den man nur dann sieht, wenn man ihn braucht.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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