1.800 Watt, 27 Liter
Mit dem praktischen Einkochvollautomaten KA 1804 kann man Obst, Gemüse, Säfte und Marmelade auf komfortable Weise konservieren. Im Winter ist er ideal zum Ausschenken von heißem Glühwein oder Punsch. Die eingestellte Temperatur wird durch den Präzisionsthermostat zuverlässig gehalten und über den integrierten Zapfhahn können Getränke bequem direkt in Tassen abgefüllt werden. Auch zum Warmhalten größerer Mengen Speisen ist der KA 1804 ein beliebter Helfer bei Festen und Veranstaltungen. Der Einkochautomat ist vielseitig verwendbar, nicht nur zum Einkochen, sondern auch zum Kochen, Erwärmen, Erwärmen im Wasserbad, Zubereiten von heißen Getränken, Blanchieren von Gemüse etc. Der KA 1804 ist mit einer Einkochvollautomatik und Zeitschaltuhr ausgestattet. Durch eine patentierte Technik beginnt die Zeit erst zu laufen, wenn die Einkochtemperatur erreicht ist, die Steuerung des Einkochvorgangs erfolgt somit automatisch. Mit dem als Zubehör erhältlichen Entsafter Aufsatz (Type EA 1803) kann der KA 1804 auch als Dampfentsafter genutzt werden.
Artikel gehört zur Kategorie: Einkochautomaten
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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