Terrassenabende enden nicht mit dem Kalender – der Klarstein Rising Sun verlängert die Außensaison um 4–6 Monate. Mit 2500 W Infrarotwärme heizt er direkt und sofort, ohne erst die Luft aufwärmen zu müssen: Das Wärmeempfinden setzt in Sekunden ein – auch bei Wind oder offenem Terrassendach.
Die keramische Infrarotstrahlerröhre arbeitet mit Wellenlängen von 2–10 µm, die tief ins Gewebe eindringen und ein angenehmes, gleichmäßiges Wärmegefühl erzeugen. Die Lebensdauer der Keramikröhre liegt bei über 10.000 Betriebsstunden – ein jahrelanger Betrieb ohne Leuchtmittelwechsel. Ein integrierter Wärmeschutzschild verhindert den direkten Kontakt mit dem Heizelement. Der einstellbare Neigungswinkel lenkt das Infrarotspektrum präzise dorthin, wo Wärme gebraucht wird.
Schutzklasse IP34 macht den Rising Sun wetterfest für den Dauereinsatz im Freien. Der Betrieb ist nahezu lautlos – kein Gebläse, kein Rauschen. Die freistehende Montage spart Bodenfläche und sorgt für optimale Abstrahlrichtung. Überhitzungsschutz schaltet das Gerät automatisch ab, wenn nötig.
Ob private Terrasse, Restaurantterrasse oder Hotelgarten: Der Rising Sun ist die Lösung für alle, die den Außenbereich nicht nur im Sommer nutzen wollen. Thermostat, Zeitschaltuhr und Fernbedienung ermöglichen komfortable Steuerung ohne Aufstehen. Erhältlich in Weiß, Schwarz und Edelstahl – passend zu jedem Außenbereich.
Hol dir den Klarstein Rising Sun und mach deine Terrasse zum Wohnzimmer unter freiem Himmel – das ganze Jahr.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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