Aus Liebe zum Wein: Der Klarstein Rhone 25 Duo Weinkühlschrank sorgt für besten Weingenuss indem er dank zweier Kühlzonen roten und weißen Weinen gleichzeitig die richtige Trinktemperatur verschafft. Der Weinkühlschrank 2 Zonen bietet somit die perfekte Lösung für unterschiedliche Weinsorten.
Für die volle Entfaltung seines Aromas muss Wein auf die richtige Temperatur gekühlt werden. Mit dem Klarstein Rhone 25 Duo Weinkühlschrank ist das ganz einfach – in einem edlen Ambiente. In seiner oberen und unteren Temperaturzone beherbergt er in seinem 75 Liter Innenraum mit drei edlen Holzeinschüben bis zu 25 Flaschen Wein. Über das intuitive Touch-Bedienfeld kannst du beide Kühlbereiche separat zwischen 5 und 20 °C temperieren, zusätzlich sorgt der Ventilatormodus für konstante Luftzirkulation. Dadurch können Weiß-, Rot- oder Roséweine punktgenau auf die richtige Trinktemperatur gekühlt werden und die Qualität verkorkter Weine bleibt selbst über lange Lagerzeiten hinaus erhalten. Für eine gekonnte Präsentation der Weinschätze sorgt die elegante Front aus UV-Glas, bei welcher dank raffiniertem Öffnungsmechanismus ganz auf Türgriffe verzichtet werden konnte. Die zuschaltbare Innenbeleuchtung setzt die gelagerten Flaschen zusätzlich in Szene. Damit ist er nicht nur im heimischen Bereich, sondern auch in Bars und Restaurants ein stilvoller Blickfang.
Für Liebhaber und Genießer: Der Klarstein Rhone 25 Duo Weinkühlschrank ist ein stilvoller Lagerplatz mit idealer Temperatur für edle Weinschätze.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.