Kochinseln brauchen eine Dunstabzugshaube, die von allen Seiten erfasst – nicht nur von vorn. Die Klarstein Remy hängt direkt von der Decke über dein Kochfeld und zieht Dämpfe, Gerüche und Fettpartikel mit bis zu 620 m³/h aus dem Raum, bevor sie sich in der offenen Küche verteilen. Gleichzeitig setzt sie ein klares architektonisches Statement: Edelstahl, klare Linien, 90 cm Breite – ein Gerät, das den Blick auf sich zieht.
Der Motor leistet 230 W und lässt sich über ein beleuchtetes Touch-Panel stufenlos an das Kochgeschehen anpassen. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche direkt – auch wenn das Deckenlicht ausgeschaltet ist. Zwei herausnehmbare Aluminium-Fettfilter fangen Fett und Partikel ab; beide sind spülmaschinengeeignet. Die mitgelieferte Fernbedienung (Batterie CR2025 inklusive) steuert Licht und Leistungsstufen bequem vom Herd aus.
Ab Werk ist die Remy für den Abluftbetrieb ausgelegt. Wer keinen Außenabluftanschluss hat, kann auf Umluftbetrieb umrüsten – dafür werden zwei Aktivkohlefilter benötigt (Produkt 10030983, separat erhältlich). Montagetipp: Die Haube 65–75 cm über der Kochfläche installieren, um die optimale Absaugleistung zu erzielen.
Warum die Klarstein Remy? Deckenhaube mit 620 m³/h Absaugleistung, Energieeffizienzklasse A und Touch-Steuerung – konzipiert für offene Küchen mit Kochinsel. Edelstahl-Oberfläche, spülmaschinengeeignete Filter und eine Fernbedienung machen den Alltag unkompliziert.
Hol dir die Klarstein Remy – und mach deine Kochinsel zum Mittelpunkt der Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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