Ein Kücheninsel-Dunstabzug, der nicht nur zieht – sondern den Raum prägt. Die Klarstein Remy Brilliant Edition hängt direkt an der Decke über der Kochstelle und saugt Dämpfe aus allen Richtungen gleichmäßig ab. Für offene Wohnküchen und Kücheninseln gibt es kaum eine wirkungsvollere Lösung.
Mit einem Luftdurchsatz von 609 m³/h arbeitet der Deckenabzug selbst auf höchster Stufe zuverlässig – und das bei maximal 68 dB. Vier Leistungsstufen lassen sich stufenlos anpassen, je nachdem ob gerade geköchelt oder scharf gebraten wird. Wer keinen Außenluftanschluss hat oder möchte, kann das Gerät auf Umluftbetrieb umrüsten – ein optionaler Aktivkohlefilter (Artikel: 10030983) übernimmt dann die Geruchsneutralisierung.
Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche mit wahlweise 3.000, 4.800 oder 6.500 K – von warmem Ambiente bis zu kühlem Arbeitslicht. Das Edelstahlgehäuse ist wischfest und pflegeleicht; die zwei Aluminium-Fettfilter kommen einfach in die Spülmaschine.
Die Montage erfolgt direkt an der Decke, idealerweise in einem Abstand von 65–75 cm über der Kochfläche. Die Fernbedienung ist im Lieferumfang enthalten (Batterien nicht beigelegt). Ob großzügige Loft-Küche, modernes Eigenheim oder kleines Gastronomieobjekt – die Remy Brilliant Edition fügt sich als Designelement ein, ohne auf Leistung zu verzichten.
Hol dir den Klarstein Remy Brilliant Edition und setz ein klares Zeichen in deiner Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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