Der EasyHeat Flex Wickeltisch-Heizstrahler ist die ideale Lösung, um Dein Baby während des Wickeln warm zu halten. In den ersten Lebensmonaten sind Babys besonders anfällig für Kälte und Unterkühlung, daher ist es wichtig, eine konstante Wohlfühltemperatur zu gewährleisten. Dieser Heizstrahler bietet nicht nur sofortige Wärme, sondern kann dank seiner Höhe von bis zu 185 cm individuell an den Wickelplatz angepasst werden. Die energieeffiziente Leistung von 500 Watt sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung, die den medizinischen Standards entspricht.
Die einfache Bedienung erfolgt über einen praktischen Zugschalter, sodass Du das Gerät mit einer Hand schnell und bequem ein- und ausschalten kannst. Die integrierte Abschaltautomatik bietet zusätzlichen Schutz und Sicherheit. Der Wickeltisch-Heizstrahler passt sich zudem dank seines kompakten Designs hervorragend an jedes Zuhause an und ist somit ein unverzichtbarer Begleiter für frischgebackene Eltern.
Der EasyHeat Flex Wickeltisch-Heizstrahler ist eine ausgezeichnete Wahl für alle Eltern, die ihren Kleinen eine angenehme Wärme während der Wickelzeit bieten möchten. Mit seinen durchdachten Sicherheitsfunktionen, der energieeffizienten Heiztechnik und der individuellen Anpassbarkeit ist er nicht nur praktisch, sondern auch sicher und benutzerfreundlich. Setze auf Sicherheit und Komfort mit diesem hochwertigen Heizstrahler für Dein Baby.
Artikel gehört zur Kategorie: Wickeltische & Wickeltisch-Zubehör
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.