Der QUPA setzt auf bezahlbares Design mit Sicherheit
Er ist schick, er ist technisch top, er passt ins Budget und begleitet Dich überall hin – der QUPA bietet als Einsteigermodell die wichtigsten und beliebtesten Funktionen, gepaart mit der bewährten Qeridoo Sicherheit.
Erhältlich ist der QUPA als Ein- oder Zweisitzer in den Farben Blue, Grey und Lime.
Das Highlight: Durch das 360-Grad-Buggyrad und die Deichsel mit Kupplung wechselst Du binnen kürzester Zeit zwischen Buggy und Trailer-Modus. Nimm ihn mit, wohin Du wills, denn dank des Blattfeder-Dämpf-Systems macht er auch auf unebenen Wegen eine richtig gute Figur.
Er liegt sicher auf der Straße, federt gut ab und bietet so einen in seinem Preissegment einzigartigen Komfort für Dich und Dein Kind.
Es wird abschüssig? Kein Problem, denn die Handparkbremse sichert den QUPA genau dort, wo du ihn stehen lassen möchtest. Das 3-in-1-Verdeck macht den Fahrradanhänger zu einem verlässlichen Partner bei jedem Wetter. So sorgt zum Beispiel das Insektenschutznetz im Sommer für Belüftung, der Regenschutz hält Feuchtigkeit fern und der höhenverstellbare Sichtschutz lässt Dein Kind auch bei Sonne wunderbar schlafen.
Wie immer hat Qeridoo bei der Sicherheit keine Kompromisse gemacht. Der höhenverstellbare Schiebegriff bietet die einzigartige Kopfprotektorfunktion der höherpreisigen Modelle und schließt damit eine gefährliche Sicherheitslücke im Falle einer Gefahrensituation. Im Trailer-Modus dient er außerdem als Überrollbügel. Und auch mit dem integrierten 5-Punkt-Gurtsystem beweist Qeridoo, dass schickes Design und maximale Sicherheit nicht unbezahlbar sein müssen.
Der QUPA kostet als Einsitzer 500 Euro, als Zweisitzer 550 Euro.
Du hast die Wahl: Ob Spaziergang, Walken oder Fahrradfahren, pack einfach ein paar Snacks in die Netztaschen und starte Euer nächstes Abenteuer mit dem QUPA.
Bei Verwendung von Zubehör muss dieses von der Nutzlast abgezogen werden. Das Leergewicht des Qeridoo mit verbauten Zubehörteilen plus Zuladung darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung | gültig in Deutschland) gilt ein maximales Gesamtgewicht von 40 kg für ungebremste Anhänger.
Artikel gehört zur Kategorie: Fahrradanhänger
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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