Saftige Steaks, zartes Hähnchen, perfekt gegarte Fischfilets – mit dem Klarstein Quickstick Flex holst du Restaurantqualität direkt in deine Küche. Sous-vide ist die Methode der Profiköche: Lebensmittel werden vakuumiert und schonend im Wasserbad auf den genauen Punkt gegart – kein Austrocknen, kein Übergaren, nur purer Geschmack.
Der Vorteil liegt im Verfahren: Im versiegelten Vakuumbeutel bleiben Säfte, Aromen und Nährstoffe vollständig erhalten. Die Accurate Temperature Technology hält die Wassertemperatur auf ±0,2 °C genau – das Ergebnis ist jedes Mal reproduzierbar, egal ob Steak medium rare oder saftiges Gemüse. Das Temperaturspektrum reicht von 0 bis 95 °C und deckt damit nahezu jedes Gargut ab.
Die Bedienung ist denkbar einfach: Gewünschte Temperatur und Garzeit direkt am Display einstellen, den Quickstick Flex per Klemme am Topfrand befestigen – fertig. Das Display lässt sich um 180° drehen, damit es immer gut ablesbar ist. Die leistungsstarke Pumpe mit 3D-Circulating-Technologie sorgt für gleichmäßige Temperaturverteilung im gesamten Wasserbad. Das Timer-Programm lässt sich auf bis zu 60 Stunden einstellen.
Sicherheit ist selbstverständlich: Der Quickstick Flex ist nach IPX7 wasserdicht und schaltet sich dank Safety-First-Technologie automatisch ab, sobald der Wasserstand zu niedrig wird. Nach dem Garen einfach unter fließendem Wasser abspülen – mehr Pflege braucht es nicht.
Das kompakte Stabdesign passt an jeden handelsüblichen Topf oder Behälter bis 20 Liter, kein Spezialzubehör nötig. Zu Hause verstauen nimmt kaum Platz in Anspruch.
Hol dir den Klarstein Quickstick Flex und erlebe, was präzises Garen wirklich bedeutet.
Artikel gehört zur Kategorie: Dampfgarer
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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