Klares, kaltes Wasser fließt fortan aus deinem Klarstein PureLine 600 Wasser-Filtersystem und erfrischt dich sauber und erquickend.
Damit dein tägliches Wasser frei von Schwebteilchen, Mikroben und Geschmacksstoffen ist, säubert es der Klarstein PureLine Wasserfilter mit 2 Filtern in einem 5-stufigen System. Dabei entfernt es über 1000 Verunreinigungen wie Blei, Chloride, Fluoride, Schwermetalle, Kalk, Geschmacks- und Geruchsstoffe und sorgt so für eine bis heute kaum gekannte Reinheit des Wassers. Dank einer Filterrate von 2 zu 1 von ungefiltertem zu gefiltertem Wasser hat das System vergleichsweise wenig Wasserverlust und reinigt bis zu 600 GPD (2270 Liter) Wasser pro Tag. Das bedeutet etwa anderthalb Liter gefiltertes Wasser in der Minute. Auch über und unter dem Spültisch macht das System eine gute Figur. Dank tanklosem Design benötigt es 70 % weniger Platz als herkömmliche Reverse-Osmose-Filter und passt damit in fast jeden Spülschrank. Intelligente Warnsysteme machen dich rechtzeitig darauf aufmerksam, wann du die beiden Filter wechseln musst. Doch keine Sorge: Je nach Verunreinigung des Ausgangswassers und Nutzung des Systems hält der PPC-Filter bis zu einem und der RO-Filter bis zu 2 Jahre. Der mitgelieferte Wasserhahn wird unkompliziert mit nur einem Loch auf dem Spültisch installiert.
Frische aus dem Hahn: Das Klarstein PureLine 600 Wasserfiltersystem macht dein Wasser jetzt noch sauberer.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.