Wer Leitungswasser nicht blind vertrauen möchte, braucht kein Mineralwasser aus dem Supermarkt – sondern den Klarstein PureLine Untertisch-Wasserfilter. Das kompakte Umkehrosmose-System verschwindet unauffällig unter dem Spülbecken und liefert dort gefiltertes Trinkwasser auf Knopfdruck direkt aus dem eigenen Wasserhahn.
Das 5-stufige Filterprinzip entfernt Schwermetalle, Chlor, Bakterien, Nitrate und Mikroplastik bis auf eine Partikelgröße unter 0,0001 Mikron – Reinheit, die mit abgefülltem Markenwasser mithalten kann. Ein integrierter TDS-Messer zeigt die aktuelle Wasserqualität in Echtzeit an, sodass du jederzeit weißt, was wirklich aus dem Hahn kommt. Die Filterleistung beträgt 600 GPD (ca. 2.270 Liter pro Tag) bei einem Durchfluss von 1,56 Litern pro Minute.
Das tanklose System wird direkt an die vorhandene Wasser- und Abwasserleitung angeschlossen – kein sichtbares Gerät, kein belegter Platz auf der Arbeitsplatte. Eingebaute Filter-Lebensdaueranzeigen melden rechtzeitig, wann ein Wechsel fällig ist: Der PPC-Filter hält bis zu 12 Monate, der RO-Filter bis zu 24 Monate. Der Wechsel selbst dauert nur wenige Sekunden.
Eine dauerhaft sinnvolle Lösung für Familien mit Kindern, Senioren oder Personen mit geschwächtem Immunsystem – und für alle, die auf abgepacktes Wasser verzichten und damit mehrere Hundert Euro im Jahr sparen wollen.
Hol dir jetzt den Klarstein PureLine – sauberes Leitungswasser, das du wirklich trinken möchtest.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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