Kalte Abende sind kein Grund mehr, die Terrasse zu räumen. Der Klarstein Primal Heat 65 verwandelt deinen Außenbereich in einen wohnlichen Aufenthaltsort – auch wenn die Temperaturen sinken. Mit 1200 W Infrarotwärme heizt er sofort, ohne erst die Luft erwärmen zu müssen.
Das Besondere an Infrarotstrahlung: Die Wellenlängen zwischen 2 und 10 µm wirken direkt auf Personen und Oberflächen – Wind und offene Räume können der Wärme kaum etwas anhaben. Die Keramik-Infrarotlampe ist auf eine Lebensdauer von über 10.000 Stunden ausgelegt und kommt jahrelang ohne Austausch aus. Ein integrierter Wärmeschutzschild verhindert den direkten Kontakt mit dem Heizelement, der verstellbare Neigungswinkel lenkt die Infrarotstrahlung genau dorthin, wo sie gebraucht wird.
Der Primal Heat 65 ist für den Dauereinsatz im Freien gebaut. Die Schutzklasse IP44 macht ihn robust gegen Spritzwasser und Witterungseinflüsse. Die Montage erfolgt an der Decke oder Wand – kein Bodenständer, der stört, kein Kabelgewirr auf der Terrasse. Das Gerät läuft geräuschlos, sodass Gespräche und die Atmosphäre im Vordergrund bleiben.
Terrasse, Gastgarten, Außengastronomie: Der Primal Heat 65 verlängert die Außensaison um 4–6 Monate. Restaurants, Cafés und Hotels schätzen ihn für den zuverlässigen Heizbetrieb bei kaltem Wetter. Privat ist er das ideale Upgrade für alle, die ihren Garten oder ihre Terrasse das ganze Jahr nutzen wollen. Erhältlich in Weiß, Schwarz und Edelstahl – passend zu modernen wie klassischen Außenbereichen.
Hol dir den Klarstein Primal Heat 65 und mach deine Terrasse zur Lieblingssitzecke – egal welche Jahreszeit.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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