Wer im Gastgewerbe arbeitet, weiß: Wenn das Eis ausgeht, steht der Betrieb. Der Klarstein Powericer XXXL sorgt dafür, dass das nicht passiert – mit einer Tageskapazität von 50 kg Eiswürfeln und einem Vorratsbehälter für 13 Liter Eis liefert er rund um die Uhr, was Bar, Restaurant oder Catering braucht. 260 W Leistung, Dauerbetrieb, keine Ausfallzeiten.
Das Gehäuse aus poliertem Edelstahl erfüllt die hygienischen Anforderungen der Lebensmittelindustrie und hält intensiver täglicher Reinigung stand – ohne Glanzverlust, ohne Korrosion. Der industrielle Pumpenmechanismus mit direktem Wasseranschluss macht Nachfüllen überflüssig: Der automatische Wasserzulauf sichert ununterbrochene Produktion, auch an langen Servicetagen. Der Kompressor mit Kältemittel R600/R290 arbeitet kontinuierlich, ohne Überhitzung, ohne Vorkühlpause.
Alle Anschlussschläuche für Zu- und Ablauf sind im Lieferumfang enthalten – der Powericer XXXL wird direkt ans Wassernetz angeschlossen. Höhenverstellbare Schraubfüße gleichen unebene Böden aus. Alle lebensmittelberührenden Materialien sind geschmacks- und geruchsneutral, damit das Eis nur so schmeckt, wie es soll.
Der Klarstein Powericer XXXL ist die richtige Wahl für Bars, Restaurants, Cafés, Hotels und Cateringbetriebe, die auf eine zuverlässige Eigenproduktion angewiesen sind – und ebenso für Hochzeiten, Firmenfeiern und Sommerfestivals, wo ein einziges Gerät Dutzende Zapfhähne gleichzeitig versorgt. Wer einmal auf Beuteleis von externen Lieferanten verzichtet, rechnet schnell nach: Die Investition amortisiert sich in den ersten Betriebswochen.
Hol dir jetzt den Klarstein Powericer XXXL – und stell sicher, dass deiner Eisversorgung nichts im Weg steht.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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