Induktionskochfeld oder Gasherd? Wer einmal mit Induktion gekocht hat, kehrt selten zurück. Das Klarstein PowerGlide Induktionskochfeld liefert 6.400 W Gesamtleistung – schnell, präzise und ohne Wärmeverluste an die Umgebung. Die Induktionstechnologie erhitzt direkt den Topfboden magnetischer Kochgeschirre, während die Oberfläche daneben kalt bleibt.
Vier individuell regelbare Kochzonen – darunter eine Zone mit 2.600 W Boost – sorgen dafür, dass Wasser sprudelnd kocht, bevor man den Tisch gedeckt hat. Induktionskochen ist bis zu 50 % schneller als auf einem Gasherd, und die Energie geht dorthin, wo sie hingehört: in den Topf, nicht in die Küche. Neun Leistungsstufen und eine präzise Temperaturregelung ermöglichen Ergebnisse, die sich mit Profiküchen messen können.
Das SenseControl-Touchpanel reagiert zuverlässig auch auf leichte Berührungen und lässt sich im Handumdrehen abwischen – keine Ritzen, keine Drehknöpfe, kein Reinigungsaufwand. Die gehärtete Glasoberfläche widersteht Temperaturschocks und mechanischen Stößen. Das Display zeigt Temperatur, Leistungsstufe und Timer-Countdown auf einen Blick.
Die PowerGlide ist zur Einbaumontage in die Küchenzeile konzipiert – ideal für die moderne Familienküche, den Kücheninsel-Umbau oder möblierte Mietwohnungen, wo Herd und Einrichtung erhalten bleiben sollen. Dank kalt bleibender Oberfläche rund um die Kochzone ist das Kochfeld auch mit Kindern im Haushalt sicher. Kein Gasanschluss nötig, kein Kompromiss bei der Präzision.
Hol dir die Klarstein PowerGlide und erlebe, wie schnell und unkompliziert Kochen sein kann.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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