Kalt trinken, wann immer du willst – die Klarstein PopLife 70L macht daraus eine Selbstverständlichkeit. Mit 70 Litern Fassungsvermögen, Kompressorkühlung und Glastür sorgt sie dafür, dass Getränke immer auf der richtigen Temperatur warten – egal ob im Wohnzimmer, Homeoffice oder Gartenhaus.
Das Kompressoraggregat kühlt schnell und hält die Temperatur konstant zwischen 0 und 10 °C – auch an heißen Sommertagen ohne lästige Temperaturschwankungen, die die Haltbarkeit von Getränken verkürzen. Der stufenlose Thermostat lässt sich präzise auf jede Getränkeart einstellen, ob Bier, Softdrinks, Energydrinks oder Proteinshakes. Drei verstellbare Metallgittereinschübe nehmen Flaschen, Dosen, Tetrapaks und Vorratsboxen in verschiedenen Formaten auf.
Die Glastür mit LED-Innenbeleuchtung zeigt den Inhalt auf einen Blick – ohne Öffnen, ohne Kaltluftverlust. Die Doppelverglasung hält die Temperatur stabil und gibt der Kühlvitrine gleichzeitig ein repräsentatives Auftreten, das in Bar, Büro oder Partyraum genauso gut wirkt wie zu Hause.
Warum die Klarstein PopLife 70L? 70 Liter Fassungsvermögen, Kompressorkühlung für stabile Temperatur, maximal 39 dB leiser Betrieb und eine Glastür, durch die der Inhalt immer sichtbar bleibt – das ist Kühlvitrine und Minibar in einem. Ideal für Zuhause, Büro, Bar und Restaurant.
Getränkekühlschrank · Kühlvitrine · Minibar – Klarstein PopLife 70L
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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