Ob Autobahn, Campingplatz oder Gartenhaus – mit der Klarstein PolarForce 40L hast du immer eine zuverlässige Kühlbox dabei. 40 Liter Fassungsvermögen, Kühlen und Warmhalten in einem Gerät, und das mit 12V im Auto genauso wie mit 230V zu Hause oder auf dem Campingplatz.
Die thermoelektrische Technologie der PolarForce 40L sorgt dafür, dass kalte Getränke kalt und warme Speisen warm bleiben – auf einer einzigen Fahrt. Die stabile Verriegelung mit Dichtung hält die Temperatur auch bei Erschütterungen unterwegs zuverlässig, und der ausziehbare Teleskopgriff mit Rollen macht sie so bequem zu transportieren wie ein Handgepäckstück.
Die Kühlbox ist über den 12V-Anschluss (Zigarettenanzünder), über das 230V-Netz und per USB auch mit einer Powerbank kompatibel – damit bist du wirklich überall versorgt. Die automatische LED-Innenbeleuchtung zeigt den Inhalt auf einen Blick, ohne dass du die Tür öffnen musst.
Anglerausflug, Wochenendtrip im Wohnwagen, Segeltörn oder Festival: Die PolarForce 40L ist auch im Gartenhaus oder überall dort nützlich, wo keine feste Steckdose in Reichweite ist. Und wer Medikamente auf Reisen temperiert transportieren muss, findet darin eine verlässliche Lösung.
Warum die Klarstein PolarForce 40L? Kühlen und Warmhalten, drei Stromquellen, 40 Liter Stauraum, robuste PE/PP-Konstruktion – das ist die mobile Kühlbox für alle, die unterwegs keine Abstriche beim Komfort machen wollen.
Hol dir die PolarForce 40L und starte entspannt in jede Reise.
39 x 49,5 x 61 cm (BxHxL)
Gewicht: 14,4 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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