Kalte Getränke im Auto, frisches Essen auf dem Campingplatz, Medikamente auf Reisen – der Klarstein PolarForce 30L mit 30 Litern Fassungsvermögen hält alles auf der richtigen Temperatur, egal wo du bist.
Die thermoelektrische Technologie kühlt zuverlässig und hält warme Speisen warm – beides in einem Gerät. Ob per 12 V-Anschluss im Auto oder 230 V-Steckdose zu Hause und auf dem Campingplatz: Der PolarForce 30L ist sofort einsatzbereit, ohne Aufwand und ohne Installation. Kompatibel mit einer Powerbank per USB, bleibt er auch dort kalt, wo keine Steckdose in Sicht ist.
Das verriegelte Doppelwandgehäuse mit umlaufender Dichtung verhindert Kälteverlust – auch bei Fahrbahnunebenheiten und Transportvibrationen. Der Teleskopgriff und die Rollen machen ihn zum echten Rollkoffer unter den Kühlboxen: ziehen statt schleppen.
Ideal für lange Autofahrten, Camping, Festivals, Angeln und überall dort, wo keine feste Kühlung zur Verfügung steht. Wer Medikamente temperaturempfindlich transportieren muss, findet hier eine zuverlässige Lösung für unterwegs.
Der PolarForce 30L: 30 Liter Kühlraum, Kühlen und Warmhalten, 12 V/230 V-Betrieb und Powerbank-Kompatibilität – deine mobile Kühlbox für jede Situation, vom Wochenendtrip bis zum Dauergebrauch im Wohnmobil.
Hol dir die PolarForce 30L und gönn dir kalte Getränke und frisches Essen – zu Hause, im Auto und überall dazwischen.
39 x 41,5 x 61 cm (BxHxL)
Gewicht: 13,2 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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