Das aufblasbare Solar-Campingzelt verbindet schnellen Aufbau, komfortablen Wetterschutz und mobile Energieversorgung für Camping, Festivals und Outdoor-Abenteuer. Die integrierte elektrische Pumpe richtet das Zelt per Knopfdruck innerhalb von etwa 2 bis 3 Minuten auf, während stabile Luftsäulen den klassischen Zeltstangenrahmen ersetzen. Das geräumige Innenmaß von 200 x 200 x 140 cm bietet Platz für 2 bis 3 Personen. Das Solardach mit acht Panels und 52 W Leistung versorgt den eingebauten 2000-mAh-Akku mit Energie. Über zwei USB-A-Anschlüsse, USB-C und DC5521 lassen sich kompatible Geräte unterwegs laden. Robustes 210T-Polyester mit PU-Beschichtung und 2000 mm Wassersäule schützt zuverlässig vor Regen. Zusammengefaltet lässt sich das 7,4 kg leichte Zelt kompakt transportieren.
Technische Daten
Produktart: Aufblasbares Solar-Campingzelt
Modell: 46266
Kapazität: 2 bis 3 Personen
Anzahl Schlafkabinen: 1
Aufbauart: Automatisch aufblasbar
Aufbauzeit: Ca. 2 bis 3 Minuten
Pumpe: Integrierte elektrische Pumpe
Pumpenbedienung: Ein- und Ausschalter
Rahmenkonstruktion: Aufblasbare Luftsäulen
Solarleistung: 52 W
Solardach Spannung: 18,69 V
Anzahl Solarpanels: 8
Akkukapazität: 2000 mAh
Akkuspannung: 7,4 V
Akkuleistung: 14,8 Wh
USB-A-Ausgänge: 2x bis 18 W
USB-C-Ausgang: Bis 18 W
DC-Ausgang: DC5521 bis 50 W
Material Außenzelt: 210T Polyester
Beschichtung: Polyurethan
Wassersäule: 2000 mm
Aufgestellte Maße: 200 x 200 x 140 cm
Packmaß: 55 x 24 x 20 cm
Gewicht: 7,4 kg
Einsatzbereich: Camping, Festival, Reisen und Outdoor
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Weitere Outdoor-Spielzeuge
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.