Autarkes Glaskeramik Kochfeld mit 4 Zonen
Das PKM Kochfeld KHKF4-2KB G ist ein autarkes Glaskeramik Kochfeld mit 4 Kochzonen und einer Breite von 60 cm. Es kann unabhängig von einem Backofen betrieben werden und eignet sich für den Einbau in passende Küchenarbeitsplatten.
Bedienung und Funktionen
Die Steuerung erfolgt über Touch Control mit Sensortasten und digitalem Display. Für jede Kochzone stehen 9 Heizstufen zur Verfügung, die eine präzise Einstellung der gewünschten Temperatur ermöglichen. Zusätzlich verfügt das Kochfeld über eine Timerfunktion sowie eine Abschaltautomatik.
Kochzonen und Flexibilität
Das Kochfeld ist mit unterschiedlichen Kochzonen ausgestattet, darunter eine Zweikreiszone vorne links sowie eine ovale Bräterzone hinten rechts. Diese ermöglichen die Nutzung von verschieden großen sowie länglichen Kochgeschirren.
Sicherheitsmerkmale
Zur Ausstattung gehören eine Kindersicherung sowie eine Restwärmeanzeige für jede Kochzone. Diese zeigt an, ob die jeweilige Kochfläche noch heiß ist.
Design und Material
Die rahmenlose Glaskeramikoberfläche sorgt für eine moderne Optik und erleichtert die Reinigung im Alltag.
Leistung und Anschluss
Die maximale Gesamtleistung beträgt 6600 W. Das Kochfeld ist für den Anschluss an 220 bis 240 V bei 50 / 60 Hz ausgelegt und wird mit einem Anschlusskabel von ca. 100 cm Länge geliefert.
Maße
Gerätemaße: 5,0 x 59,0 x 52,0 cm
Einbaumaße: 49,0 x 56,0 cm
Einbautiefe: 4,5 cm
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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