UltraHD/4K, VA, HDR, USB-C
Der Philips 439P1/00 ist ein Ultra-Wide LED-Monitor mit einer gigantischen Bilddiagonale von 108 cm (43") im 16:9 Format, der so groß ist, dass man keinen zweiten Monitor benötigt. Dank MultiView Funktion kann man die Anzeige von zwei Geräten gleichzeitig auf dem Philips 439P1/00 anzeigen lassen und parallel daran arbeiten, zusätzlich ist das Panel zur optimalen Sichtbarkeit leicht gekrümmt und passt sich so dem Sichtfeld an. Da der 439P1/00 gleich zwei Monitore ersetzt, muss er auch so auflösen: 3.840 x 2.160 Pixel (UltraHD/4K) erstrecken sich über die gesamte Fläche und lassen jeden Inhalt trotz der enormen Bilddiagonale gestochen scharf aussehen. Für besonders farbenfrohe, realistische und lebendige Bilder arbeitet der 439P1/00 nach DisplayHDR 400 Standard und deckt zahlreiche Farb-Standards ab. Der 439P1/00 besitzt zwei HDMI- und einen DisplayPort Eingang, dabei lassen sich die unterschiedlichen Quellen mittels KVM-Switch spielend leicht wechseln. Weiterhin stehen drei USB-A 3.2 Ports sowie eine USB-C Schnittstelle bereit, der gleich mehrere Anwendungsgebiete abdeckt: Neben der Spiegelung von Inhalte eines Notebooks, kann dieses gleichzeitig mit bis zu 15 W Leistung aufgeladen werden. Zusätzlich lassen sich gerade große Dateien mit hoher Geschwindigkeit auf andere Geräte übertragen. Ein Stereo Soundsystem (10 Watt) rundet das Gesamtpaket ab und macht es besonders einfach, jede Form von Medium auf dem Bildschirm zu genießen.
Artikel gehört zur Kategorie: Gaming PCs, Notebooks & Monitore
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.