Warmweisses LED-Leuchtmittel B35 mit mattem Glas. Sehkomfort durch angenehmes Licht. Schönes Design und hochwertige Qualität. Modernste LED-Technik mit extrem langer Lebensdauer von bis zu 15 Jahren. Gewohnte Philips-Qualität, hochwertig verarbeitet. Ideale Kombination aus vertrauten Formen und gemütlichem Licht mit modernster Technologie. Geliefert wird eine Verpackung mit 3 Lampen. Ein hochwertiges, langlebiges Licht ist die richtige Beleuchtung.
Mit LED-Lampen sparen Sie Energie und erhalten ein langlebiges, hochwertiges Licht. Eine LED-Lampe kann bis zu 22 Jahre lang leuchten. LEDs müssen daher nur selten ausgetauscht werden. Sie verbrauchen bis zu 90 % weniger Energie als klassische Glühlampen. Philips LED-Lampen sind zudem besser verträglich für die Augen, da sie die strengen EyeComfort-Kriterien bezüglich Flimmern, stroboskopischer Lichteffekte und Blendung erfüllen. Schonen Sie Ihre Augen, die Umwelt und Ihr Portemonnaie mit LED-Beleuchtung.
Profitieren Sie von Langlebigkeit und Energieeffizienz: LEDs (lichtemittierende Dioden) haben gegenüber herkömmlichen Glühbirnen den Vorteil, dass sie keine Hitze entwickeln, sondern den Grossteil der Energie in Licht umsetzen und somit nur einen Bruchteil an Strom verbrauchen. Ausserdem sind LED-Leuchtmittel extrem robust und müssen lange nicht ersetzt werden. Da LEDs flackerfrei sind und über einen hohen Farbwiedergabeindex verfügen, ist ihr Licht stets angenehm für Ihre Augen. Gegenstände, die Sie durch LED-Beleuchtung in Szene setzen, erscheinen in ihren echten, natürlichen Farben.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.