Kalte Abende müssen kein Grund sein, die Terrasse zu räumen. Der Klarstein Phantom liefert mit 2.000 W Infrarotwärme sofort spürbaren Komfort – draußen, ohne Wartezeit, ohne Lärm.
Infrarotstrahler heizen anders als klassische Heizlüfter: Die Infrarotwellenlängen von 2–10 µm wärmen direkt Körper und Oberflächen, nicht die Luft – deshalb bleibt das Wärmeempfinden auch bei Wind oder in offenen Außenbereichen angenehm. Die Keramik-Infrarotlampe ist auf eine Lebensdauer von über 10.000 Stunden ausgelegt und braucht in der Regel jahrelang keinen Austausch. Ein integrierter Wärmeschutzschild verhindert direkten Kontakt mit dem Heizelement; der einstellbare Neigungswinkel richtet die Wärmestrahlung genau dorthin, wo sie gebraucht wird.
Der Phantom ist nach IP65/IP65 zertifiziert – spritzwassergeschützt und für den Dauereinsatz im Freien ausgelegt. Montiert wird er an Decke oder Wand; ein Thermostat, ein programmierbarer Timer und eine automatische Abschaltung bei Überhitzung sorgen für sicheren Betrieb. Die Fernbedienung erlaubt die Steuerung vom Liegestuhl aus, ohne aufstehen zu müssen.
Für Restaurants, Cafés und Hotels mit Außengastronomie verlängert der Phantom die Außensaison um bis zu 4–6 Monate. Auch privat macht er die Terrasse oder den Garten deutlich länger im Jahr nutzbar. Erhältlich in Weiß, Schwarz und Edelstahl-Optik – passend zu unterschiedlichen Außenbereichen. Anschluss: 220–240 V, 50 Hz, CE-zertifiziert nach EU-Sicherheitsnormen.
Gönn dir die Terrasse das ganze Jahr – hol dir den Klarstein Phantom und bestell heute.
Artikel gehört zur Kategorie: Raumheizgeräte
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.