Obwohl er auf den ersten Blick wie ein eleganter Retro-Koffer aus den 50er-Jahren aussieht, ist Peggy Sue BT ein tragbarer Vinyl-Plattenspieler der Marke auna.
Der Plattenspieler ist sofort abspielbereit: In seinem kompakten Koffergehäuse sind die Stereolautsprecher bereits integriert. Über den rückseitigen Stereo-Cinch-Ausgang lassen sich zusätzlich externe Lautsprecher oder eine HiFi-Anlage anschließen. Die Lautstärke kann über den Drehregler im Innern des Plattenspielers stufenlos eingestellt werden. Bis zu drei verschiedene Plattengrößen finden ihren Platz auf dem Plattenteller und drehen dank des Riemenantriebs ihre Runden. Des Weiteren verfügt der Peggy Sue BT über eine Bluetooth-Schnittstelle, die es dir ermöglicht, den Plattenspieler mit deinem Smartphone oder Tablet zu verbinden. So kannst du die Lautsprecher für das Streamen von Musik nutzen.
Außerdem ermöglicht der Plattenspieler das Aufnehmen und Umwandeln von Schallplatten in MP3s: Dazu musst du nur einen USB-Speicherstick an den Peggy Sue BT anschließen und 2 Mal auf die Aufnahmetaste drücken. Die Kopfhörer-Buchse erlaubt die diskrete und direkte Beschallung zu jeder Stunde. Ideal, wenn man den Abend mit dem atmosphärischen Knistern von Schallplatten ausklingen lassen möchte.
Musik aus dem Koffer: Der Plattenspieler Peggy Sue BT von auna lässt die Zeiten der großen, schwarzen Scheiben wieder neu aufleben.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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