HIGHLIGHT: Der beliebte Anspitzer mit dem praktischen Radiergummi im Vorteils-Set.
Diese beiden Helfer sollten auf keinem Schreibtisch fehlen.
PO102: Präzise, kinderleicht und kindersicher spitzt dieser elektrische Anspitzer nicht nur die Bunt- und Bleistifte Deiner Kinder an, ideal auch für Graphit-, Kohle-, Pastell- und Buntstifte jeder Härte.
LEISTUNG: Bis zu 40 Stifte schnell und bequem anspitzen, ohne den elektrischen Doppelspitzer ausleeren zu müssen. Für Stifte von 6 bis 8 mm sowie von 9 bis 12 mm Durchmesser.
PO105: Schnell, einfach und vor allem präzise - der kabellose Radierer von Peach! Kein Zerknittern des Papiers dank rotierender Radierspitze und starkem Motor.
ANWENDUNG: Optimal für Handlettering, Bullet Journal, kreatives Zeichnen, Bleistiftzeichnungen, technisches Zeichnen. In Schule, im Studium und Beruf.
INHALT: PO102 inkl. je einer Ersatzklinge, PO105 ink.16 Radierspitzen in zwei Größen (8x5mm & 8x2.5mm).
ANWENDUNGSBEREICH: Ideal für Künstler, Architekten, Designer, Lehrer, in de
Alles rund um den Stift - das Peach Vorteils-Set!
In dem Set sind ein elektrischer Anspitzer und ein elektrischer Radierer vorhanden.
Der Anspitzer PO102-bl wird mit Batterien betrieben, die nicht im Lieferumfang enthalten sind. Sie benötigen für den Betrieb 2 AA Batterien
Der Radierer PO105
Der Radierer PO105-bl verfügt über einen eingebauten Li-Ionen Akku und ist über USB wiederaufladbar.
Der elektrische universal Anspitzer PO102-bl - Nicht nur für Blei-/Buntstifte, sondern auch für Jumbostifte, Wachsmalstifte und Eyeliner.
Der kabellose Radierer PO105-bl - schnell, einfach und vor allem präzise!
Technische Daten
Marke: Peach
Hersteller: Büttner s.r.o.
Hersteller Adresse: Tuchorazska 1347, 28201 Cesky Brod, CZ
Hersteller Kontakt: info@buttner.cz
Entsorgung: Nicht im Hausmüll entsorgen, dieses Produkt ist ein Elektro- oder Elektronikgerät und unterliegt den Bestimmungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten.
Entsorgungsorganisation: Grüner Punkt
Artikel gehört zur Kategorie: Spielzeug
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.