Mit Chase von Paw Patrol und seinem ferngesteuerten Polizei Cruiser werden Kinder zum Helden des Tages! Sie können ihren Lieblingswelpen aus der TV-Serie herumfahren und ihre Lieblingsszenen nachstellen! Mit realistischen Details und Chase auf dem Fahrersitz ist dieses ferngesteuerte Fahrzeug bereit für spannende Rettungsmissionen. Der Polizeiwagen von Chase umfasst eine benutzerfreundliche Zwei-Wege-Fernsteuerung, die wie Ryders Paw-Pad aussieht! Mit zwei Knöpfen können Kinder Chase problemlos vorwärts oder mit der anderen Taste rückwärts fahren und wenden lassen – das einfache Design ist perfekt für Fahranfänger. Die Paw-Pad-Fernsteuerung hat eine Frequenz von 2,4 GHz, sodass das Fahrzeug aus einer Entfernung von bis zu 76 Metern gesteuert werden kann. Die Chase-Figur ist fest verbunden mit dem Fahrzeug, damit sie auch bei abenteuerlichen Einsätzen nicht verloren geht. Marshalls ferngesteuertes Feuerwehrauto (einzeln erhältlich) bietet Inspiration für weitere aufregende Paw Patrol-Rettungsmissionen!
Artikel gehört zur Kategorie: Ferngesteuerte Fahrzeuge
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.