Mojito, Caipirinha, Margarita – der Unterschied zwischen einem guten und einem großartigen Cocktail liegt oft im Eis. Der Klarstein Partytime Eiswürfelzerkleinerer mit 2,9 Liter Fassungsvermögen liefert in Sekunden perfekt zerstoßenes Eis: gleichmäßige Stücke, kein Schnee, kein Aufwand – genau die Konsistenz, die jeder Drink braucht.
Der automatische Zerkleinerungsmechanismus arbeitet schnell und präzise: Eiswürfel werden in wenigen Sekunden zu feinen, gleichmäßigen Stücken verarbeitet – ohne die schneeartige Matsch-Konsistenz, die handgemachtes Zerstoßen oft produziert. Der 2,9-Liter-Behälter mit Sicherheitsarretierung verhindert versehentliches Verschütten beim Entnehmen; der aufsteckbare Einfülltrichter sorgt für sauberes, unkompliziertes Befüllen. Vier Saugnapffüße halten das Gerät auch bei intensivem Betrieb stabil auf der Arbeitsfläche – kein Verrutschen, kein Rattern.
Der transparente Kunststoffbehälter zeigt auf einen Blick, wie viel zerstoßenes Eis bereits vorrätig ist – ohne Öffnen des Deckels. Alle eisberührenden Teile bestehen aus lebensmittelechtem, BPA-freiem Kunststoff. Das kompakte Format macht den Partytime zur festen Größe auf dem Bartresen, ohne wertvollen Platz zu blockieren.
Ob Hausbar, BBQ-Party im Garten, Sommercocktails mit Freunden oder Granitas für die ganze Runde: Der Klarstein Partytime ist dort, wo gutes Eis gefragt ist. Kompakt genug für die Küchentheke, leistungsstark genug für den Dauereinsatz.
Hol dir den Klarstein Partytime – und sorg beim nächsten Drink dafür, dass das Eis genauso gut ist wie alles andere.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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