Wenig Platz, aber keine Lust auf Kompromisse beim Kühlen? Der Klarstein Obsidian Mini-Kühlschrank mit 46 Litern Fassungsvermögen passt überall hin – und arbeitet dabei so leise, dass du ihn im Schlafzimmer kaum bemerkst.
Mit maximal 41 dB Betriebsgeräusch bleibt die Obsidian angenehm unauffällig – ideal fürs Homeoffice, das Studentenzimmer oder den Hotelbetrieb. Der Kompressor sorgt für zuverlässige, gleichmäßige Kühlung über das gesamte Volumen hinweg. Ein 7-stufiger Thermostat gibt dir die volle Kontrolle, egal ob du Getränke, Lebensmittel, Medikamente oder Kosmetik kühl lagern möchtest. Das Kältemittel R600a arbeitet dabei mit niedrigem Treibhauspotenzial.
Die herausnehmbaren Glaseinlegeböden lassen sich unkompliziert unter fließendem Wasser reinigen. Das kompakte Gehäuse – innen wie außen vollständig in Schwarz gehalten – fügt sich diskret unter den Schreibtisch, ins Wohnzimmer oder in jeden Hotelraum ein. Der Türanschlag ist rechts und nicht wechselbar.
Der Klarstein Obsidian ist die erste Wahl für Studenten im Wohnheim, für alle im ersten eigenen Zuhause und für alle, die in Büro, Caravan oder Gästezimmer ein zuverlässiges Kühlgerät brauchen – ohne dafür eine große Kühlschrankfläche zu opfern. Auch als praktisches Geschenk zum Einzug eine sichere Wahl.
Hol dir jetzt den Klarstein Obsidian – kompakt, leise und sofort einsatzbereit.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühl- & Gefrierkombinationen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.