22 kW, 5 Meter Kabel
Die hochinnovative, transportable Ladeeinheit NRGkick ist eine der sichersten und intelligentesten Ladeeinheiten am Markt. Mit NRGkick ist es möglich, an jeder Standardsteckdose und sogar an öffentlichen Ladesäulen schnellstmöglich zu laden (mit bis zu 22 kW, 1-/2-/3-phasig). Das 32A 5m Set Optimal enthält die Ladeeinheit NRGkick mit 5 Meter Ladekabel, einen Steckeraufsatz Typ 32A 5Pol (max. 32A / 22kW), einen Steckeraufsatz Typ 16A 5Pol (max. 16A / 11kW), einen Steckeraufsatz Typ 16A 3Pol (max. 16A / 3,7kW) und einen Steckeraufsatz "Schutzkontakt" (EU, max. 13A). Das bahnbrechende, patentierte Sicherheits-Steckersystem mit Temperaturüberwachung an jedem Phasenpin sorgt dafür, dass verschmorte Steckdosen ausgeschlossen sind, egal ob CEE32, CEE16 oder normale Haushaltssteckdose. Innovationen wie das autonome Lastmanagement, Blackout-Schutz, örtlich zuordenbare Ladeberichte über WLAN und die Möglichkeit, jederzeit weitere Funktionen über die App upgraden zu können (wie z.B. photovoltaik-geführtes Laden mit Phasenumschaltung), belegen, dass man mit NRGkick technisch nicht nur bloß auf der Höhe der Zeit, sondern weit darüber hinaus liegt. Mit NRGkick können alle E-Autos mit Typ 2 Schnittstelle, egal ob 1-, 2- oder 3-phasig, mit der maximal möglichen AC-Ladegeschwindigkeit geladen werden (bis zu 22 kW). Im Vergleich zur Haushaltssteckdose bedeutet das, dass die Ladung bis zu 10x schneller erfolgt. Beim Anschluss an gewöhnliche Haushaltssteckdosen beachtet NRGkick natürlich die jeweils länderspezifisch geltenden Vorschriften. NRGkick bietet zum Teil noch nie dagewesenen Sicherheitsfunktionen, wie z.B das patentierte Sicherheits-Steckersystem mit Abzieherkennung und Lichtbogenschutz sowie Temperaturüberwachung für jeden Steckeraufsatz an jedem einzelnen Phasenpin, Schutzleiterprüfung mittels Schleifenimpedanzmessung, inkludierten Fehlerstromschutz (AC, DC + 6 mA), Netzfrequenzdiagnose, automatische Selbstprüfung, Diebstahl- und Manipulationsschutz, Überfahrsicherheit und m
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
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