für NRGkick Ladeeinheit
Der intelligente Steckeraufsatz 32A - 5polig von NRGkick dient zur Verbindung der Ladeeinheit mit einer dreiphasigen Starkstrom-Steckdose. Die maximale Ladeleistung beträgt bis zu 22kW. Das patentierte Sicherheits-Steckersystem der NRGkick Ladeeinheit bietet Temperaturüberwachung und Steckdosen-Überhitzungsschutz. Der Steckeraufsatz 32A - 5polig verfügt über eine Temperaturüberwachung an allen Pins. Dadurch weiß die NRGkick genau, ob aufgrund einer nicht optimal installierten Steckdose zu große Hitze entsteht. Wird deine Steckdose zu heiß, so reguliert NRGkick den Ladestrom völlig eigenständig. Durch die automatische Abzieherkennung ist eine Lichtbogenbildung bei der Trennung des Steckeraufsatzes von der Steckereinheit während der Ladung vollkommen ausgeschlossen, hier wird der Stromfluss unterbrochen, noch bevor die Kontakte einander verlassen. NRGkick erkennt außerdem, ob eine Steckdose fehlerhaft angeschlossen bzw. installiert wurde, z.B. wenn an einer dreiphasigen Steckdose an Stelle des Neutralleiters eine zweite Phase angeschlossen wurde. Dadurch ist er in der Lage, den Nutzer mittels LED-Signal an der Ladeeinheit und der Steckereinheit darauf hinzuweisen, dass an einer Steckdose ein Problem vorliegt und verhindert eine Ladung. Die NRGkick Steckeraufsätze werden an die Steckereinheit des NRGkick angeschlossen, dort befindet sich eine zusätzliche LED-Anzeige, die jederzeit über den Status der Ladeeinheit informiert. Die NRGkick Steckeraufsätze rasten spürbar und sicher ein, ein versehentliches Abziehen ist ausgeschlossen. Gleichzeitig wird durch die griffige, mit Weichkomponenten ausgestattete Oberfläche des Steckersystems sichergestellt, dass sich die Steckeraufsätze bei Bedarf schnell und einfach abnehmen und tauschen lassen. Die Steckeraufsätze werden von NRGkick vollautomatisch erkannt und identifiziert. Damit wird sichergestellt, dass der Ladestrom den Wert, für den der Steckeraufsatz maximal zugelassen ist, nicht überschreitet.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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