Sound by KEF, Adaptive Geräuschunterdrückung (ANC), HI-RES-Audio
Das Nothing Headphone (1) mit ausgewogenem High-Fidelity-Sound, natürlichen Stimmen und satten Bässen besitzt ein Design, das Blicke auf sich zieht und ein Statement setzt. Dank des maßgefertigten 40-mm-Lautsprechers und des hochlinearen Hörerdesigns mit PU-Membran sind präzise Schwingungen möglich, die für klare Stimmen, lebendige Mitten und einen rundum vollen Sound sorgen. Und die gleichmäßig strukturierte Kuppel sorgt für weniger Verzerrungen und klaren Sound selbst bei hoher Lautstärke. Der herausragende Sound von Headphone (1) wurde in Zusammenarbeit mit KEF abgestimmt – einer traditionsreichen britischen Audiomarke mit über 60 Jahren Expertise. Die fortschrittliche hybride Active Noise Cancellation nutzt zwei Mikrofone mit Vorwärts- und Rückkopplung, um Umgebungsgeräusche effizient zu reduzieren, während im Transparenzmodus die Umgebungsgeräusche wahrgenommen werden können, während die Musik weiterläuft. Die adaptive Bassverstärkung passt sich automatisch an, um die tiefen Frequenzen zu intensivieren – für ein dynamisches und immersives Hörerlebnis, egal welches Musikgenre gerade läuft. Headphone (1) wurde auf ergonomische Passform und hohen Tragekomfort ausgelegt. Dieses Design sorgt für weniger Druck und maximalen Komfort für alle Kopfformen – den ganzen Tag lang. Einzigartig ist die Integration von ChatGPT. Per Sprachsteuerung erlaubt sie den Zugriff auf die KI, egal wo man sich gerade befindet (verfügbar für verschiedene Nothing-Smartphones).
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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