iPega PG-P5023A multifunktionaler Kühlständer für die PS5-Konsole
Jetzt können Sie Ihre PS5 und ihr Zubehör an einem Ort aufbewahren! Der iPega-Ständer sorgt nicht nur für Ordnung, sondern lädt auch 2 Controller gleichzeitig auf. Außerdem ist er mit 2 Lüftern ausgestattet, um eine Überhitzung der Hardware zu verhindern, sowie mit einem Haken für Kopfhörer oder VR-Brillen. Außerdem ist der PG-P5023A in zwei Farboptionen erhältlich: schwarz und weiß.
Schnelles Aufladen der Konsole
Das PG-5023A bietet die Möglichkeit, 2 Konsolen gleichzeitig aufzuladen, wodurch Sie Zeit sparen können. Außerdem sorgt die Spannung von 5 V für einen stabilen Ladevorgang, und nach etwa 2,5 bis 3 Stunden ist der Controller wieder einsatzbereit. Darüber hinaus zeigt eine spezielle Anzeige in rot den Ladevorgang an, und in blau - eine vollständig geladene Batterie.
Effektive Kühlung
Der iPega-Ständer ist mit 2 Lüftern ausgestattet, die wirksam verhindern, dass der PS5 überhitzt und seine Leistung beeinträchtigt wird. Außerdem ist das Produkt mit einem speziellen Schalter ausgestattet, mit dem Sie die Kühlung jederzeit abschalten können. Darüber hinaus ist der PG-P5023A mit der PS5 Digital- und CD-ROM-Konsole kompatibel.
Benutzerfreundlich
Das Produkt der Marke iPega verfügt auch über einen speziellen Haken, an dem man Kopfhörer oder VR-Brillen aufhängen kann. Außerdem gibt es auf der anderen Seite Platz für die Aufbewahrung von Spielen - der Ständer fasst bis zu 15 Discs. Außerdem passt das einzigartige, moderne Design des PG-P5023A perfekt in die Gaming-Zone.
Im Lieferumfang enthalten
Ständer für die Konsole
Schraube
Halterung für Headset/VR-Brille
Benutzerhandbuch
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Handyzubehör
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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