Gas oder Glaskeramik – warum entscheiden, wenn du beides haben kannst? Das Klarstein MultiChef 5 ist ein Hybrid-Kochfeld, das zwei Kochtechnologien in einem einzigen Gerät vereint: drei Gasbrenner für sofortige Flammenreaktion und hohe Leistung beim Anbraten, dazu zwei Glaskeramikzonen für gleichmäßiges, schonendes Erhitzen beim Schmoren und Soßenkochen. Mit einem Gesamtanschlusswert von 10,6 kW fehlt es an keiner Stelle an Power.
Die Gasbrenner liefern direkte, stufenlose Hitzeregulierung – unverzichtbar für scharfes Anbraten, Wok-Gerichte oder das schnelle Aufkochen. Die Glaskeramikzonen dagegen sorgen für kontrollierte, gleichmäßige Wärmeverteilung, die empfindliche Gerichte schützt und das Reinigen zum Kinderspiel macht. Beide Technologien lassen sich vollkommen unabhängig voneinander betreiben: Jede Zone hat ihre eigene Steuerung, sodass gleichzeitig auf verschiedenen Leistungsstufen gekocht werden kann.
Der Edelstahlrahmen und der Gusseisenrost sind auf den täglichen Einsatz im Küchenalltag ausgelegt – robust, pflegeleicht und langlebig. Ein Flammausfall-Schutz und ein Restwärmeanzeiger sorgen dabei für sichere Bedienung.
Das MultiChef 5 eignet sich besonders für Haushalte, in denen unterschiedliche Kochvorlieben aufeinandertreffen, sowie für Küchenumbauten, bei denen ein reines Gasfeld durch ein Hybridsystem ersetzt werden soll. Das Kochfeld ist zum Einbau in die Küchenzeile konzipiert und benötigt sowohl einen Gas- als auch einen Elektroanschluss.
Hinweis: Die Installation muss von einer Fachkraft durchgeführt werden. Die Mindestabstände beim Einbau sind gemäß Installationsanleitung einzuhalten.
Hol dir das Klarstein MultiChef 5 – und koch in Zukunft ohne Kompromisse.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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