Kalte Getränke auf Knopfdruck – der Klarstein Mr. Barbot Getränkekühlschrank mit 75 Litern Fassungsvermögen hält Bier, Softdrinks und Säfte zuverlässig auf Trinktemperatur. Kein Griff in eine warm gewordene Flasche mehr.
Das Kompressorkühlaggregat sorgt für stabile Temperaturen im gesamten Innenraum – auch wenn draußen die Hitze drückt. Anders als thermoelektrische Modelle hält der Kompressor die eingestellte Temperatur konstant, ohne zu schwanken. Der einstellbare Thermostat deckt den Bereich von 0 bis 16 °C ab und lässt sich auf den Grad genau justieren – ideal für Bier (8–10 °C), Weißwein (10–12 °C) oder Softdrinks (6–8 °C).
Die verstellbaren Einschubkörbe nehmen unterschiedliche Flaschen- und Dosenformate auf – von der Standardflasche über Dosen bis hin zu Tetra Paks.
Der Mr. Barbot macht überall eine gute Figur: im Wohnzimmer als Hausbar, im Homeoffice für die kurze Pause, im Gartenhaus oder Spielzimmer für Non-Stop-Kaltgetränke. Fitness-Begeisterte schätzen ihn für isotonische Getränke und Proteinshakes, die immer griffbereit sind. Und als Einzugsgeschenk oder Wohnungsgeschenk trifft er garantiert den richtigen Nerv.
Was den Klarstein Mr. Barbot auszeichnet: Kompressorkühlung für gleichmäßige Temperatur im gesamten 75-Liter-Innenraum, maximal 43 dB Betriebsgeräusch und eine Glastür, die den Inhalt stets präsentiert. Ein Getränkekühlschrank, der genauso gut aussieht wie die Getränke darin schmecken. Für Zuhause, Büro, Bar und Gastronomie gleichermaßen geeignet.
Stichworte: Getränkekühlschrank · Bierkühlschrank · Minibar · Klarstein Mr. Barbot
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.