Kochinsel-Dunstabzugshaube Klarstein Monumenta – der Blickfang, der auch arbeitet. In offenen Küchen mit Kochinsel braucht es eine Haube, die von allen Seiten gleichzeitig ansaugt und dabei zum Raumkonzept gehört. Die Monumenta hängt frei über der Kochinsel, zieht Dämpfe und Gerüche mit bis zu 559 m³/h ab und wird selbst zum Designmittelpunkt der Küche.
Der 190-W-Motor arbeitet auf 3 Leistungsstufen und erreicht dabei 56 dB im leisesten Betrieb – bei vollem Betrieb also leiser als ein normales Gespräch. Fette und Gerüche werden direkt über der Kochfläche erfasst, bevor sie sich im Raum verteilen. Das hält die Küche frisch, ohne dass die Haube im Hintergrund rauscht.
Die Konstruktion aus Edelstahl ist auf Langlebigkeit ausgelegt: pflegeleicht, beständig gegen tägliche Reinigung und dauerhaft elegant. Das integrierte LED-Licht (2 × 1,5 W) beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig – auch wenn das Deckenlicht ausgeschaltet ist. Der herausnehmbare Aluminium-Fettfilter (5 Lagen) lässt sich einfach in der Spülmaschine reinigen. Wer keinen Außenluftanschluss hat oder möchte, kann die Monumenta im Umluftbetrieb betreiben – passende Aktivkohlefilter sind unter der Artikelnummer 10030727 erhältlich.
Die Klarstein Monumenta ist die erste Wahl beim Neubau oder der Renovierung einer offenen Premiumküche – genauso zu Hause in einem Restaurant mit offener Küche wie bei ambitionierten Hobbyköchen.
Warum die Klarstein Monumenta? 559 m³/h Absaugleistung, 56 dB im leisesten Betrieb, Edelstahlgehäuse, LED-Beleuchtung, spülmaschinenfester Fettfilter und flexible Betriebsmodi – eine Kochinsel-Dunstabzugshaube, die Funktion und Ästhetik auf gleichem Niveau verbindet. Montiere die Haube in einem Abstand von 65–75 cm über der Kochfläche für optimale Leistung.
Hol dir die Klarstein Monumenta – und mach die Kochinsel zum Herzstück deiner Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.