Kochdünste, Fettgeruch, Dampf – die Klarstein Montblanc 90 räumt damit auf. Mit einem Abluftstrom von bis zu 599 m³/h zieht diese Wandhaube zuverlässig alles ab, was über dem Herd aufsteigt, und hält die Küche frisch und geruchsfrei.
Der Motor arbeitet in 3 Leistungsstufen und bleibt dabei mit maximal 69 dB auch bei Volllast angenehm leise. Wer keinen Außenabluftkanal hat, kann die Haube alternativ im Umluftbetrieb nutzen – zwei Aktivkohlefilter (optional erhältlich, Artikel 10030983) binden Gerüche, bevor die Luft zurück in die Küche strömt. Der herausnehmbare Aluminiumfettfilter lässt sich einfach in der Spülmaschine reinigen, kein Werkzeug nötig. Das integrierte LED-Kochfeldlicht (2 × 1,5 W) sorgt für gute Sicht beim Kochen.
Der zweiteilige Teleskopkamin passt sich an verschiedene Deckenhöhen an und überbrückt dabei 40 bis 75 cm. Ob modernes Loft oder klassische Einbauküche – die Montblanc 90 fügt sich in beides. Die Haube wird im 65–75 cm Abstand über dem Kochfeld montiert; das komplette Montageset mit Wandhalterungen, Dübeln und Schrauben ist im Lieferumfang enthalten.
Kurz zusammengefasst: 599 m³/h Abluftleistung, leiser Betrieb ab 61 dB, spülmaschinenfester Fettfilter, LED-Beleuchtung, Umrüstung auf Umluft möglich – eine zuverlässige Wandhaube für moderne und klassische Küchen. Energieeffizienzklasse A, 165 W Verbrauch.
Hol dir die Klarstein Montblanc 90 und gönn deiner Küche frische Luft.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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