Die MOKHA Prime ist eine kompakte türkische Kaffeemaschine aus hochwertigen Materialien und eignet sich ideal für die schnelle und unkomplizierte Zubereitung von türkischem Kaffee. Mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml können bis zu 4 Tassen pro Brühvorgang zubereitet werden.
Die Bedienung erfolgt besonders einfach über eine Ein-Knopf-Steuerung mit Kontrollleuchte. Die schonende Zubereitung bei niedriger Hitze unterstützt eine aromatische Kaffeezubereitung und einen vollmundigen Geschmack.
Die Kaffeekanne aus Edelstahl verfügt über einen ergonomisch geformten Griff und ermöglicht eine komfortable Handhabung. Für zusätzliche Sicherheit ist die Maschine mit einem Überlaufschutz, Trockengehschutz und Überhitzungsschutz ausgestattet.
Die rutschfeste Basis sorgt für einen stabilen Stand während der Zubereitung. Nach der Verwendung lassen sich Kanne und Zubehör einfach reinigen. Ein Messlöffel und eine Reinigungsbürste sind bereits im Lieferumfang enthalten.
Technische Daten
Modell: MOKHA Prime
Produktart: Türkische Kaffeemaschine
Fassungsvermögen: ca. 250 ml
Kapazität: Bis zu 4 Tassen pro Brühvorgang
Leistung: 400 W
Spannung: 220–240 V
Frequenz: 50/60 Hz
Bedienung: Ein-Knopf-Steuerung mit Kontrollleuchte
Kaffeekanne: Edelstahl
Sicherheit: Überlaufschutz, Trockengehschutz, Überhitzungsschutz
Standfuß: Rutschfest
Maße Maschine: ca. 22 × 16 × 12 cm
Maße Kanne: ca. 12,5 × 15 × Ø 10 cm
Maße Reinigungsbürste: ca. 19 × 2,5 cm
Maße Messlöffel: ca. 3,5 × 5,5 × Ø 3 cm
Zubehör: Messlöffel und Reinigungsbürste
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Kaffeemaschinen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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