Schluss mit kalten Wänden und surrenden Heizlüftern: Der Klarstein Mojave Smart heizt mit Infrarotstrahlung – lautlos, ohne Luftbewegung, ohne trockene Heizungsluft. Wärme, die du spürst, nicht nur misst.
Infrarotstrahlung erwärmt direkt Oberflächen und Menschen – genauso wie die Sonne. Das bedeutet: Kein langes Vorheizen, kein aufgewirbelter Staub, kein trockenes Raumklima. Der Mojave Smart ist nach 2–3 Minuten auf Betriebstemperatur – der Raum fühlt sich sofort wärmer an. Dank Energieeffizienzklasse A verbraucht er bis zu 50 % weniger Strom als herkömmliche elektrische Heizungen.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertigem Lack ist widerstandsfähig gegen mechanische Beanspruchung und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Die Montage an Wand oder Decke ist mit Standarddübeln möglich.
Gerade in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Homeoffices macht sich der geräuschlose Betrieb bezahlt: Kein Luftstrom, kein Ventilatorrauschen – nur gleichmäßige Strahlungswärme. Das flache, elegante Panel fügt sich unauffällig in moderne Einrichtungen ein und eignet sich ebenso als sinnvolle Ergänzung zu einer bestehenden Heizungsanlage.
Der Klarstein Mojave Smart kombiniert, was im Alltag zählt: effiziente Infrarotwärme mit 900 W, lautlosen Betrieb ohne Luftzirkulation und eine flexible Montage an Wand oder Decke – für gesundes Heizen das ganze Jahr.
Hol dir gleichmäßige Wärme ohne Kompromisse – bestell den Klarstein Mojave Smart und erlebe, wie angenehm leises Infrarotheizen sein kann.
Artikel gehört zur Kategorie: Raumheizgeräte
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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