Heizkosten senken, ohne auf Wärme zu verzichten – der Klarstein Mojave Smart Infrarotheizpanel macht genau das möglich. Mit 900 W Leistung erwärmt er Oberflächen und Menschen direkt, genau wie die Sonne, ohne Umwege über die Raumluft. Das Ergebnis: angenehme Strahlungswärme in 2–3 Minuten, kein Vorheizen, kein Lüftungsgeräusch.
Infrarotheizung funktioniert grundlegend anders als Konvektoren. Die Wärmestrahlung trocknet die Luft nicht aus, wirbelt keinen Staub auf und erzeugt keine Zugluft – ideal für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Homeoffice. Der Mojave Smart arbeitet dabei vollständig lautlos: kein Ventilator, kein Rauschen, keine Ablenkung.
Die robuste Aluminiumoberfläche mit hochwertiger Lackierung widersteht mechanischen Belastungen und lässt sich mit einem feuchten Tuch reinigen. Das Panel kann an Wand oder Decke mit Standarddübeln montiert werden. Das elegante Design in Marmoroptik fügt sich nahtlos in moderne Wohnräume ein – ob als einzige Heizquelle oder als Ergänzung zur bestehenden Heizung.
Gesteuert wird der Mojave Smart über den integrierten Thermostat mit Programmierfunktion und Zeitschaltuhr – nur dann heizen, wenn es nötig ist. Die automatische Überhitzungsschutzabschaltung sorgt für zusätzliche Sicherheit. Mit Energieeffizienzklasse A verbraucht das Panel bis zu 50 % weniger Strom als herkömmliche Elektroheizungen.
Gönn deinem Zuhause gleichmäßige, stille Wärme – hol dir den Klarstein Mojave Smart und erlebe den Unterschied ab dem ersten Einschalten.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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