Kalte Wände, trockene Heizungsluft, surrende Konvektoren – wer kennt das nicht? Der Klarstein Mojave Smart löst das anders: 500 W Infrarotwärme, die direkt Menschen und Oberflächen erwärmt, nicht die Luft. Das Ergebnis ist ein gleichmäßiges, angenehmes Wärmegefühl – still, ohne Luftzug, ohne Staubaufwirbelung.
Infrarotstrahlung funktioniert wie Sonnenwärme: Sie wirkt sofort auf Körper und Einrichtungsgegenstände, ohne erst den ganzen Rauminhalt aufheizen zu müssen. Der Mojave Smart ist nach 2–3 Minuten auf Betriebstemperatur – kein Vorheizen, kein Warten. Dank Energieeffizienzklasse A verbraucht er bis zu 50 % weniger Strom als herkömmliche Elektroheizungen. Betrieben wird er mit 220–240 V / 50 Hz, ganz ohne Sonderinstallation.
Das Gehäuse aus eloxiertem Aluminium ist robust, kratzfest und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Wand- oder Deckenmontage ist mit handelsüblichen Dübeln möglich. Das schlichte, flache Design fügt sich nahtlos in jedes moderne Wohnzimmer, Büro oder Schlafzimmer ein – kein klobiger Heizkörper, der das Raumkonzept stört.
Besonders geeignet ist der Mojave Smart für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Homeoffice-Arbeitsplätze, wo bewegte Luft stört und Stille zählt. Die smarte Steuerung per WLAN erlaubt es, Temperatur, Timer und Zeitprogramme bequem per App oder per Thermostat am Gerät zu regeln – auch von unterwegs. Ein automatischer Überhitzungsschutz sorgt für zuverlässigen Dauerbetrieb.
Gönn deinem Zuhause oder Büro eine Heizlösung, die leise arbeitet, Strom spart und sich ins Raumkonzept einfügt. Hol dir den Klarstein Mojave Smart – und erlebe, wie angenehm stilles Heizen sein kann.
Artikel gehört zur Kategorie: Raumheizgeräte
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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