Wärme, die du spürst – nicht Luft, die du hörst: Das Klarstein Mojave Smart Infrarotheizpanel mit 900 W erwärmt Wände, Böden und Menschen direkt per Infrarotstrahlung, ganz ohne Gebläselärm, ohne Luftzirkulation, ohne trockene Schleimhäute. Ideal fürs Wohnzimmer, das Homeoffice oder das Schlafzimmer.
Infrarotstrahlung funktioniert wie Sonnenwärme: Die Energie wird nicht in die Luft abgegeben, sondern direkt von Oberflächen und Personen aufgenommen. Das Ergebnis: angenehme, gleichmäßige Wärme, die sich in 2–3 Minuten nach dem Einschalten einstellt – ohne Vorheizphase. Dank Energieeffizienzklasse A verbraucht das Mojave Smart bis zu 50 % weniger Strom als konventionelle Elektroheizungen.
Das Panel ist aus robustem Aluminium gefertigt, der Lack widersteht mechanischen Einwirkungen und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Die Montage erfolgt mit Standarddübeln an Wand oder Decke.
Kein rotierendes Gebläse bedeutet kein aufgewirbelter Staub – ein echter Vorteil für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Arbeitszimmer. Das schlichte Design in Weiß, Schwarz oder Edelstahl-Optik fügt sich unauffällig in moderne Innenräume ein. Als Ergänzung zur Zentralheizung oder als eigenständige Lösung beim Umzug oder nach der Renovierung.
Mit stufenlos einstellbarem Thermostat, programmierbarem Wochentimer und Überhitzungsschutz lässt sich das Mojave Smart präzise auf deinen Alltag abstimmen. Die WLAN-Anbindung macht es zum intelligenten Bestandteil deines Zuhauses. Setz auf Wärme, die man fühlt – hol dir das Klarstein Mojave Smart und erlebe den Unterschied zum nächsten Winter.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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